AGBs
AGBALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
message eins Consulting GmbH
Mittelstr. 15
35274 Kirchhain
1. PRÄAMBEL
Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie Einkäufe der message eins erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Spätestens mit der Erteilung des Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen. Bei Rahmenverträgen und Einzelverträgen gilt die folgende Reihenfolge der Verträge:
1. Die Einzelbeauftragung
2. Der Rahmenvertrag
3. Die AGB der message eins.
2. ZUSAMMENARBEIT
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen und Zielen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Auftragnehmer, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der message eins unverzüglich mitzuteilen.
3. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote der message eins sind freibleibend und unverbindlich. An gesondert und individuell ausgearbeitete Angebote hält sich message eins im Rahmen der darin genannten Frist und Bedingungen gebunden.
Aufträge werden nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Auftrag gilt auch als bindend, wenn der Auftraggeber ihn mündlich erteilt hat und/oder sich das zu bearbeitende Material in den Geschäftsräumen der message eins befindet und/oder wenn der Auftraggeber der Sache nach eine Bearbeitung z.B. durch Workshops oder Teilabrufe von Leistungen eingefordert hat.
Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich message eins vor, Aufträge wegen des Inhaltes oder der technischen Form und Durchführung zurückzuweisen.
Die message eins arbeitet, soweit nicht explizit in Angebot und Auftragsbestätigung formuliert, auf Basis von Dienstverträgen. Werkvertragliche Leistungen erfolgen nur auf Basis gesonderter Angebote und Auftragsbestätigungen.
Vorarbeiten, die der Auftraggeber von message eins erbittet, um eine Auftragsvergabe und deren Ausmaß genauer zu spezifizieren, sind grundsätzlich nach Aufwand/Umfang zu vergüten.
Mitarbeiter der message eins, die in die Auftragsbearbeitung eingebunden sind, dürfen mündliche Nebenreden treffen oder mündliche Zusicherungen geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sofern damit keine entgeltlichen Mehraufwendungen verbunden sind oder der Auftraggeber entgeltlichen Mehraufwendungen umgehend (per Email oder Fax) mit Nennung des Betrages bestätigt.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber unterstützt message eins bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird message eins hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Auftraggeber stellt entsprechend der Beauftragung, den Zielen und den Zeitplänen in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter und Ressourcen zur Verfügung, um die erfolgreiche Durchführung des Auftrags durch die message eins zu gewährleisten.
Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, message eins im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- o.ä. Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass message eins die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers erforderlich sind, stellt dieser entsprechende Büroarbeitsplätze für die Mitarbeiter der message eins zur Verfügung. Diese verfügen mindestens über einen freien und unlimitierten Zugang zu Internet per WLAN-Verbindung. Sollten Arbeiten in IT-Systemen des Auftraggebers erforderlich sein, so übernimmt dieser die Absicherung der Zugänge und den Schutz seiner Daten vor Fehlbedienungen durch message eins.
5. PREISE
Der Preis einer Leistung ergibt sich aus dem im Angebot und der Auftragsbestätigung genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Inhalt des Vertrages sind, werden gesondert berechnet.
Sollten message eins Leistungen in Auftrag gegeben worden sein, die sie dauernd oder vorübergehend nicht erfüllen kann, behält sich message eins das Recht vor, diese für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an ausgewählte Fachbetriebe oder Vertragspartner weiterzugeben.
6. TERMINE
Geplante Termine werden bei Absage (nur in Schriftform) durch den Kunden wie folgt in Rechnung gestellt:
Absage bis 14 Tage vorher 0%, Absage bis 7 Tage vorher 50%, Absage bis 2 Tage vorher 75%, danach 100%. Bis zur Absage aufgelaufene Aufwände für die Vorbereitung sowie entstandene Fremdkosten werden zu 100% berechnet.
Termine zur Leistungserbringung seitens message eins sind individueller Vertragsbestandteil.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unwetter, Krieg, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat message eins nicht zu vertreten und berechtigen message eins, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. message eins wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
Verzögert sich der Projekt- oder Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers erheblich, so ist message eins berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon hat der Auftraggeber die Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.
Die Abnahme aller Leistungen und Projektschritte hat seitens des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zu erfolgen. Wird diese Frist überschritten oder erfolgt in dieser Zeit keine Rückmeldung gilt die Leistung oder der Projektschritt als ohne Änderung angenommen.
7. LEISTUNGSÄNDERUNG
Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von message eins zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber message eins äußern. Nach Prüfung wird message eins dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Grundlage des erteilten Auftrages ist vornehmlich die Kalkulation. Zum zweiten dient innerhalb der Leistungserbringung oder Produktion ein vorliegendes Storyboard oder Zeitplan. Bei Änderungen erfolgt eine Nachkalkulation. Sollte diese Nachkalkulation nicht genehmigt werden, gilt der Vertrag der Parteien als erfüllt. Die message eins hat daraufhin das Recht, die Abschluss- oder Projektrechnung voll umfänglich zu stellen.
Die message eins ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von message eins für den Auftraggeber im Rahmen der Konzeption zumutbar ist.
8. ZAHLUNG
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto zur Zahlung fällig; Abschlagszahlungen sofort rein netto.
Die Gewährung von Skonto und/oder Rabatt bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der message eins.
Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn die Zahlung eingestellt wurde oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, so ist die message eins berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Zahlungsziele und Stundungen gewährt worden sind. message eins ist in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht abgeschlossene Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Produktionen oder Verträgen einzustellen; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon weiterhin unberührt und ist in Höhe der Gesamtkosten des Auftrags gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die message eins berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung nur berechtigt, wenn geltend gemachte Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
9. GEWÄHRLEISTUNG WERKVERTRAGLICHER LEISTUNGEN
message eins gewährt Mängelfreiheit der von ihr erstellten Produkte, soweit es sich um Werke im Sinne werkvertraglicher Leistungen handelt und diese als solche angeboten und beauftrag wurden. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung einer ihm von message eins vorab überlassenen Finale-Version, so verzichtet er auf Gewährleistungsansprüche. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber die Finale-Version für gut befunden hat. Änderungsverlangen nach erfolgter Abnahme werden nach Aufwand/Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt; gleiches gilt auch für Änderungsverlangen nach erfolgten Zwischenabnahmen.
Beanstandungen sind nur zulässig, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Finale- Version message eins angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind message eins unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Mangels hat message eins die Möglichkeit, ihn durch Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber in Abstimmung mit message eins die Herabsetzung des zum Mangel zugehörigen Vergütungsteils des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen message eins stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Das Vorgehende regelt abschließend die Gewährleistung für Produkte von message eins und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
message eins verwendet grundsätzlich nur technische Geräte, die sich in einem – soweit erkennbar – einwandfreien Zustand befinden. Sollten Geräte oder Teile davon ausfallen und es message eins nicht gelingen, kurzfristig Ersatzgeräte zu beschaffen, so entfällt eine Gewährleistung für Folgen, die auf diesen technischen Ausfall zurückzuführen sind.
10. SCHADENERSATZ
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen message eins als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren direkten Schaden begrenzt.
message eins behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Leistungen und Produkten bis zur vollständigen Zahlung (incl. Nebenkosten) vor. Der Auftraggeber ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt mit der Maßgabe, den Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirbt message eins im Wert des Rechnungsbetrages Miteigentum. Die Geltendmachung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt ist kein Rücktritt vom Vertrag.
11. KUNDENMATERIAL
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an message eins übergebene und/oder bereitgestellte Material gegen Beschädigungen und Verlust ausreichend zu versichern. message eins haftet nicht für Diebstähle durch Dritte, soweit eigene Sorgfalt eingehalten worden ist.
Wird das übergebene Material durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige Umstände, die nicht auf grober Fahrlässigkeit der message eins beruhen, beschädigt oder kommt es ganz oder teilweise abhanden, so ist die message eins nur zum Ersatz von Rohmaterial in entsprechender Menge verpflichtet.
12. GRAFIK/DESIGN UND LAYOUT
message eins behält sämtliche Urheberrechte an den von ihr erarbeiteten Grafiken und Layouts (insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Form, Farbe, Schriftart, Text, Bebilderung und grafische Darstellung) , wenn keine anderweitigen vertraglichen Festlegungen zwischen den Parteien getroffen sind. Der Auftraggeber kann diese nach Vereinbarung von message eins erwerben; die Originale verbleiben jedoch in den Geschäftsräumen von message eins es sei denn die Parteien haben anderweitige vertragliche Festlegungen getroffen.
Ansonsten ist dem Auftraggeber untersagt, Leistungen von message eins (auch Vorarbeiten) zu verwerten, vervielfältigen, veräußern oder zu ändern.
13. BERATUNG, WERBEBERATUNG UND AUSFÜHRUNG
message eins haftet nicht für Mängel, die aufgrund von Fehlern usw. von Verlagen, Agenturen, Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen Einrichtungen von Werbeträgern zurückzuführen sind. Somit steht dem Auftraggeber aus diesen Gründen kein Recht zum Abzug oder Zurückbehalten seiner Leistung zu.
message eins gibt keine Gewähr für den Erfolg einer Maßnahme. Sämtliche prognostizierten Zielsetzungen beruhen auf Schätzungen und Vermutungen anhand durchgeführter Abstimmungen und Recherchen. Es können keine Erfolgsgarantien gegeben werden.
14. SONSTIGES
message eins darf den Auftraggeber auf seiner Web-Site und in anderen Medien ohne weitere Nachfrage als Referenzkunden nennen. message eins darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entsprechendes berechtigtes Interesse geltend machen.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Vereinbarung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kirchhain.
message eins Consulting GmbH, Mittelstr. 15, 35274 Kirchhain